Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH = d.o.o.) in Kroatien mit aktuellen Gesetzesänderung
Das kroatische Handelsrecht ähnelnd dem deutschen Gesellschaftsrecht.
Im Wesentlichen kennt es auch dieselben Unternehmensformen, mit dem Unterschied, dass alle Gesellschaftsformen, bis auf die Zweigniederlassungen sowie Repräsentanzen, juristische Personen sind und damit uneingeschränkte Rechtspersönlichkeit besitzen. Das kroatische Gesetz über Handelsgesellschaften wurde weitestgehend an das Recht der EU angepasst.