BIŠĆAN & DLAČIĆ

ODVJETNIČKO DRUŠTVO

BIŠĆAN & DLAČIĆ

ODVJETNIČKO DRUŠTVO

Gründung und Geschäftsführung einer ausländischen Zweigniederlassung in Kroatien

Artikel 612. des kroatischen Handelsgesellschaftsgesetzes (Zakon o trgovačkim društvima, veröffentlicht, im kroatischen Amtsblatt, Narodne Novine, 111/93, 34/99, 121/99, 52/00, 118/03, 107/07, 146/08, 137/09, 125/11, 152/11, 111/12, 68/13, 110/1540/19) bestimmt, dass ausländische Unternehmen, welche keinen Geschäftssitz in Kroatien haben, in der Regel nicht dauerhaft bzw. langfristig eine Tätigkeit auf dem Gebiet der Republik Kroatien ausüben können.

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Kauf einer Liegenschaft bzw. Immobilie in Kroatien

Das Gesetz über das Eigentum und anderer dinglichen Rechte (Zakon o vlasništvu i drugim stvarnim pravima pročišćeni tekst zakona, veröffentlich im kroatischen Amtsblatt: NN 91/96, 68/98 , 137/99 , 22/00 , 73/00 , 129/00 , 114/01 , 79/06 , 141/06 ,146/08 , 38/09 , 153/09 , 143/12 , 152/14, im weiterem Text: Gesetz) regelt die Fragen des Eigentums und der Liegenschaften.

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Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH = d.o.o.) in Kroatien mit aktuellen Gesetzesänderung

Das kroatische Handelsrecht ähnelnd dem deutschen Gesellschaftsrecht.

Im Wesentlichen kennt es auch dieselben Unternehmensformen, mit dem Unterschied, dass alle Gesellschaftsformen, bis auf die Zweigniederlassungen sowie Repräsentanzen, juristische Personen sind und damit uneingeschränkte Rechtspersönlichkeit besitzen. Das kroatische Gesetz über Handelsgesellschaften wurde weitestgehend an das Recht der EU angepasst.

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Erbsachen und das Europäische Nachlasszeugnis

Die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 über Erbsachen und zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (im Weiteren: ENZ) stellt EU-weite Regeln zur Zuständigkeit und zum anzuwendenden Recht in Erbsachen in der EU sowie Regeln der Anerkennung und Vollstreckung in einem EU-Land. Die Verordnung führt zudem ein Europäisches Nachlasszeugnis ein. Einmal ausgestellt wird das Europäische Nachlasszeugnis in allen EU-Ländern anerkannt, ohne dass besondere Verfahren erforderlich sind.

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Grundstückskauf und Kaufabwicklung in der Republik Kroatien

Jede Person die ein Rechtsgeschäfts in Kroatien vornimmt, muss erst eine Kroatische persönliche Identifikationsnummer (OIB) vor dem Finanzamt einholen (Artikel 6 das Gesetztes über die persönliche Identifikationsnummer). Die persönliche Identifikationsnummer (OIB) kann unabhängig vom Liegenschaftsort eingeholt werden. Es besteht die Möglichkeit sich in dieser Angelegenheit durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

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