Grundstückskauf und Kaufabwicklung in der Republik Kroatien
Jede Person die ein Rechtsgeschäfts in Kroatien vornimmt, muss erst eine Kroatische persönliche Identifikationsnummer (OIB) vor dem Finanzamt einholen (Artikel 6 das Gesetztes über die persönliche Identifikationsnummer). Die persönliche Identifikationsnummer (OIB) kann unabhängig vom Liegenschaftsort eingeholt werden. Es besteht die Möglichkeit sich in dieser Angelegenheit durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.