Erbsachen und das Europäische Nachlasszeugnis
Die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 über Erbsachen und zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (im Weiteren: ENZ) stellt EU-weite Regeln zur Zuständigkeit und zum anzuwendenden Recht in Erbsachen in der EU sowie Regeln der Anerkennung und Vollstreckung in einem EU-Land. Die Verordnung führt zudem ein Europäisches Nachlasszeugnis ein. Einmal ausgestellt wird das Europäische Nachlasszeugnis in allen EU-Ländern anerkannt, ohne dass besondere Verfahren erforderlich sind.